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Autor Thema: tabuthema kopierschutz  (Gelesen 9956 mal)
kasibua
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Beiträge: 10



tabuthema kopierschutz
« am: 11. März 2005, 03:37:25 »

hi
habe eine allgemeine frage. habe mir eine cd gekauft,wo drauf steht: Nicht abspielbar auf PC/Mac. Habe mir die Cd also rechtmässig gekauft. Die cd kann ich mir also "nur" auf einem "normalem" cd-player anhören. Was mach ich dann, wenn ich sie mir auf mp3 rippen will, damit ich sie mir auf meinem mp3 player (creativ zen) anhören kann?? Wäre dass schon illegal?? (wenn ich sie rippen würde?). dass wär ja dass gleiche, wenn ich mir ein auto kaufen würde und der erzeuger sagt: Du darfst nur im ortsgebiet mit diesem auto fahren. Ich finde das die 14,99 euro dann für diese cd eine verschwendung waren. bin ich dann eigentlich für die Musikindustrie als mp3-player besitzer , automatisch ein Raubkopierer??
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Cheinzle
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Re: tabuthema kopierschutz
« Antworten #1 am: 11. März 2005, 07:37:07 »

An die lieben netten Münchner Rechtsanwälte: Ich beantworte hier nur diese Frage. Sollte ich damit schon etwas illegales tun - zumindest nach Ihrer rechtlich nicht haltbaren Meinung (!), schreiben Sie mir einfach eine E-Mail. Abmahnung nicht nötig.

Zitat
Was mach ich dann, wenn ich sie mir auf mp3 rippen will, damit ich sie mir auf meinem mp3 player (creativ zen) anhören kann??

Das ist noch eine ewige Streitfrage, weil es meines Wissens dazu noch kein Urteil gegeben hat. Aus diesem Grunde gibt es weiterhin die zwei Standpunkte, daß

a) Der Kopierschutz nicht umgangen wird, wenn das Laufwerk die CD ohne weiteres ausliest

b) Der Kopierschutz jedenfalls umgangen wird und schon alleine das Einlegen einer CD, bei der man diesen Hinweis gelesen hat, in den illegalen Rechtsraum gehört.

Dann kommen die Abwandler noch daher und sagen (korrekterweise), daß das Abspielen und Aufnehmen über eine Cinch-Verbindung dann nicht strafbar sein kann. Dann kommen die Spitzfindigen daher und fragen, ob das also auch für einen Lichtwellenleiter gilt.
Ich persönlich sage ja, aber das ist explizit meine Privatmeinung.

Zitat
Wäre dass schon illegal?? (wenn ich sie rippen würde?).

Wenn Du die CD digital direkt am PC ausliest, wäre das illegal, ja. Das Gesetz formuliert das so wunderschön schwammig mit "wirksamen technischen Maßnahmen", die man umgehen muß. Das Problem ist das "wirksam". Nicht ganz zu Unrecht sagen einige anerkannte Juristen, daß auf eine Wirksamkeit nicht abgestellt werden kann, wenn das Laufwerk die CD einliest, als ob nichts wäre.

Zitat
dass wär ja dass gleiche, wenn ich mir ein auto kaufen würde und der erzeuger sagt: Du darfst nur im ortsgebiet mit diesem auto fahren.

Es gibt zahlreiche Vergleiche der Auto- und EDV-Industrie, aber der hinkt wohl wirklich... Die beiden Sparten lassen sich leider einfach nicht mehr vergleichen.

Zitat
bin ich dann eigentlich für die Musikindustrie als mp3-player besitzer , automatisch ein Raubkopierer??

Die Überlegung ist in erster Instanz naheliegend, aber natürlich: NEIN! Schließlich will ja die gleiche Industrie Dir diese Player verkaufen - inkl. den überteuerten Angeboten von Musikload und ähnlichem... Natürlich nur mit DRM.

Christof
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Stefan
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Re: tabuthema kopierschutz
« Antworten #2 am: 11. März 2005, 20:51:21 »

Zu diesem Thema gibt es ein hervorragendes, noch relativ aktuelles Statement in den News von heise online - immerhin dem meistbesuchten Portal für Computernachrichten in Deutschland!

Es bezieht sich nicht explizit auf Audio-CDs, sondern auf DVDs, enthält aber einen sehr schönen Vergleich zu den aktuell hervorgebrachten Argumentationsweisen der Musikindustrie.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/55676

Ich nehme mir mal die Freiheit, den exzellenten Artikel hier komplett  wiederzugeben:


<schnipp>

Musikindustrie mahnt heise online wegen Bericht über Kopiersoftware ab

Im Auftrag diverser Großunternehmen der Musikindustrie (BMG, edel, EMI, Sony Music, Universal Music und Warner Music) hat die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf am heutigen Freitag dem Heise Zeitschriften Verlag eine Abmahnung zugestellt. Darin wird dem Verlag unter anderem vorgeworfen, durch einen Artikel im Newsticker von heise online (AnyDVD überwindet Kopierschutz von "Un-DVDs") gegen § 95a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu verstoßen und illegal "Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" zu verbreiten. Diese Vorschrift verbietet unter anderem Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, Verkauf, Vermietung und Bewerbung derartiger Soft- und Hardware. 

Nach Ansicht der Musikindustrie liegt ein Verstoß gegen diese Vorschrift bereits in dem Setzen eines Links auf die Eingangsseite der Online-Präsenz eines Herstellers von Kopiersoftware. Weiterhin wird dem Heise Verlag vorgeworfen, in der betreffenden Meldung eine "Anleitung zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" geliefert zu haben. Damit nicht genug, sei der Beitrag sogar als "verbotene Werbung" für den Verkauf der Software zu bewerten.

Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft erklärte zu der Abmahnung: "Das Urheberrechtsgesetz verbietet nicht nur die Herstellung und jede Form des Vertriebs von Software zum Knacken eines Kopierschutzes, sondern auch Umgehungsanleitungen und die Bewerbung von entsprechender Software." Dennoch beschreibe "der Heise-Verlag in einem online veröffentlichten Beitrag ausführlich, wie man sogar neue Kopierschutzsysteme 'knacken' kann". Der Verband betonte, aus seiner Sicht sei eine solche Berichterstattung nicht hinnehmbar: "Nachdem der Verlag nicht freiwillig einlenkte, wurde er durch die beauftragte Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte heute formell abgemahnt. Sollte sich der Verlag nicht einsichtig zeigen, wird ein Gerichtsverfahren folgen." Dr. Thorsten Braun, Syndikus der deutschen Phonoverbände, erklärte: "Auch die Pressefreiheit ist kein Freibrief: Anleitungen und Hilfestellungen für illegale Handlungen sind unzulässig und haben erst recht nichts mit seriöser Berichterstattung zu tun."

Der Heise Zeitschriften Verlag weist die Abmahnung zurück. "Der Artikel enthält weder eine Anleitung noch Werbung, es wird im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieser Software in Deutschland verboten ist. Einen Link auf die Webpräsenz des Herstellers zu setzen, ist in der Online-Berichterstattung eine Selbstverständlichkeit und angesichts der Tatsache, dass unsere Leserinnen und Leser Internetsuchmaschinen kennen und bedienen können, ohnehin belanglos", kommentierte der Chefredakteur von heise online, Christian Persson. "Es muss doch gerade auch im Interesse der Rechteinhaber von Software, Filmen und Musik liegen, rechtzeitig über die Untauglichkeit von Kopierschutztechniken informiert zu werden. Nach der verqueren Logik der vorgetragenen Beschuldigung müsste sich die Presse künftig Beihilfe zu schwerem Diebstahl vorwerfen lassen, wenn sie Hausbesitzer wahrheitsgemäß davor warnt, auf bestimmte Sicherheitsschlösser zu vertrauen, die unzutreffend als unüberwindbar angepriesen werden." (jk/c't)

<schnapp>



« Letzte Änderung: 11. März 2005, 20:55:26 von Stefan » Gespeichert

Stefan Vetter
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Beiträge: 7



Re: tabuthema kopierschutz
« Antworten #3 am: 25. August 2005, 01:37:21 »

An die Musikindustrie (falls die je hier herschauen sollte):

Jeglicher Kopierschutz ist lediglich ein Ärgernis für die ehrlichen Kunden, die sich schön brav die CD im Laden kaufen und gehörig zur Kasse gebeten werden.

Denn klar ist, dass es keinen Kopierschutz gibt, der von 'interessierten' nicht in kürzester Zeit geknackt wird. Wer also nicht bereit ist die Urheberrechte zu achten, wird weiterhin problemlos sich die CDs/DVDs kopieren und verbreiten, und zwar ohne Kopierschutz verbreiten.

So haben dann doch nur wieder die ehrlichen Kunden wie hier Probleme mit dem Schutz.

Und nun mein Rat an alle ehrlichen Kunden die solch ein Problem haben: Warum den Kopierschutz umgehen? Es gibt doch alles bereits im mp3-Format, und die Rechte, euch die Lieder anzuhören habt ihr ja mit der CD erworben.
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Cheinzle
Gast


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Re: tabuthema kopierschutz
« Antworten #4 am: 25. August 2005, 06:35:29 »

Und diese MP3s... die lädst Du dann wo?
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