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Autor Thema: CDs mit Kopierschutz  (Gelesen 46350 mal)
start78
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Beiträge: 2203



CDs mit Kopierschutz
« am: 27. Juli 2005, 10:23:52 »

Aufgrund § 95a UrhG idF 2003 können wir keine Hilfestellung geben, ob und wie man CDs grabben kann, die mit einem Kopierschutz versehen sind.

Ein Kopierschutz darf unter keinen Umständen umgangen werden. Es ist dabei völlig unerheblich, ob man rechtmäßiger Besitzer der CD ist oder nicht.

Für Schlauberger: die aktuelle Fassung des UrhG macht sehr deutlich, daß es keine wie auch immer erstellte Kopie einer Kopiergeschützten CD geben darf.

Die sogenannte erlaubte Privatkopie erlaubt nicht, einen Kopierschutz zu umgehen, um eben eine solche Kopie anzufertigen.

Das Vorhandensein eines Kopierschutzes ist meist durch ein solches Symbol auf der CD-Hülle gekennzeichnet:

   

Sämtliche Beiträge und Fragen, die in irgendeiner Form auf das Umgehen von Kopierschützen abzielen, werden von uns mit einem entsprechenden Verweis erst gesperrt und ca. 48 Stunden später gelöscht.

Beiträge, die eine konkrete Anleitung zur Umgehung enthalten, werden von uns sofort nach Erkennen gelöscht. In diesem Zusammenhang möchten wir auf das Impressum verweisen.
« Letzte Änderung: 20. August 2005, 10:19:55 von start78 » Gespeichert

Immer wieder hilfreich: Audiograbber in 4 Schritten
Rückmeldungen lese ich besonders gerne. Ich bin grundsätzlich neugierig, ob und vor allem wie ein Problem gelöst wurde.
Cheinzle
Gast


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Re: CDs mit Kopierschutz
« Antworten #1 am: 20. August 2005, 16:18:51 »

Ergänzend dazu möchte ich für Interessierte mal meine (überarbeitete) Stellungnahme ablichten, die ich vor längerer Zeit mal verfaßt habe:

Die fraglichen Punkte des UrhG 2003 gliedern sich im wesentlichen in 3 Teile, die danach logisch zusammengesetzt werden müssen:

§53 UrhG - die ugs "Privatkopie" (neu geregelt)
  hier auch die Abänderung des Vermittlungsausschusses (offensichtliche rechtswidrige Quellen...)
§ 95a UrhG - Schutz technischer Maßnahmen (neu geregelt)
§ 108b Eingriff in derartige Schutzsysteme (neu geregelt) und Strafbestimmungen.


Also der Reihe nach:
§ 53 regelt die "Privatkopie". Das Gesetz verwendet natürlich nicht diesen Terminus, aber ich versuchs ja auch so zu schreiben, daß es anschaulich ist. Diverse Passagen wurden neu geregelt, der Volltext lautet:

§53 UrhG:
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern
sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeldlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.


Interessant und für passionierte Sauger brisant wird die Änderung des Vermittlungsausschusses wegen den offensichtlich rechtswidrigen Quellen.
Verboten ist eine Privatkopie, wenn das Ausgangsmaterial aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" stammt. Dazu möchte ich mich ein wenig verbreitern, auch wenn es für Audiograbber direkt nicht so interessant ist: Die CDU/CSU brachte ursprünglich die Forderung ein, den Paragraphen so zu formulieren, daß die Privatkopie erlaubt ist, wenn das Ausgangsmaterial aus legaler Quelle stammt. Was sich für manche im Moment anhören mag, als wäre es das Gleiche, ist ein gewaltiger Unterschied. Die Industrie fordert schon länger, in einem zweiten Schritt das Gesetz auf diese Formulierung zu ändern.
Es bedeutet, daß seit Inkrafttreten nicht nur das Anbieten, sondern auch (neu) das Downloaden illegal und strafbar sein wird - allerdings vorerst nur, wenn es geradezu auffallend ist, daß es sich um eine illegale Quelle handelt. Wer also auf einer Homepage, die einen halbwegs seriösen Eindruck macht, gegen Bezahlung Musik herunterlädt, wird sich wohl kaum strafbar machen können - auch wenn es sich um Raubkopien handelt. Immer natürlich vorausgesetzt, der Nutzer wußte zu dem Zeitpunkt nichts davon. Ein Kazaa-Download, und wie die Dienste alle heißen, ist aber mit Sicherheit illegal. Die ganze Regelung ist aber sehr schwammig. Dezidierte Aussagen sind nicht zu finden, wie danach auf Benutzer gegriffen wird, ist auch völlig offen - das würde uns hier ins Datenschutzgesetz usw. führen und den Rahmen sprengen. Diesbezüglich kann ich den Artikel in der c't Nr. 15 2003, S. 88 empfehlen.


Brisant wird es jetzt. Die Privatkopie ist zwar erlaubt (lassen wir mal den den einschlägigen Kreisen großartig gefeierten Vermittlungsausschuß beiseite), in §95a gehts aber richtig zur Sache:

§95a UrhG
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen Gesetz geschütztes Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzzieles sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

(...)

Was heißt also dieser Hammerabsatz?
Abs 1. in der Kurzfassung: Jedwede Umgehung eines Kopierschutzes ist verboten.

Abs 3 liefert die Erklärung für das rigide Vorgehen im Forum gegen derartige Beiträge:
Audiograbber hatte derartige Kopierschutz-Routinen, sie wurden aber entfernt. Unbeschadet dessen: Abgestellt wird noch immer auf eine Funktion zur Umgehung, für die geworben wird, sofern das Gesamtwerk (das ganze Programm), siehe Abs 3. Zi 2 u 3, "abgesehen von der Umgehung... nur einen beschränkten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen hat und "hauptsächlich dazu entworfen,... wird, um die Umgehung... zu ermöglichen oder zu erleichtern."

Zusammenfassung:
Der Vertrieb, die Bewerbung, etc. von Möglichkeiten, aber auch die Anleitung zur Umgehung eines Kopierschutzes ist verboten.

Die ugs. "Privatkopie" von Datenträgern ist erlaubt, die Umgehung eines Kopierschutzes jedenfalls verboten.
Das bedeutet, daß es von kopiergeschützten Datenträgern auch keine legale Privatkopie geben kann!


Kommen wir damit noch zum letzten Teil, wobei ich § 108b nicht mehr im Wortlaut zitieren werde. Das Abtippen ist mir zu viel Arbeit, und wer sich wirklich dafür interessiert, findet die entsprechenden Stellen in diversen Publikationen des deutschen Bundestages (insb. Drucksache 271/03).
User, die gegen §95a verstoßen, müssen im schlimmsten Fall mit Haft bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe rechnen.


Aus diesem Grund werden alle Fragen und Anleitungen - völlig gleichgültig, ob von irgendjemandem angefordert oder aus eigenem Antrieb verfaßt, von uns gelöscht.

Christof Heinzle
« Letzte Änderung: 20. August 2005, 16:23:20 von Christof » Gespeichert
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