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Bedienung/Allgemein

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Fragen zur Bedienung von Audiograbber

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  • Willkommen im Audiograbber-Forum!

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    A
    Willkommen im neuen Audiograbber-Forum! Das alte Forum ist endgültig in dieses neue Forum übergegangen – alle Beiträge, Benutzer und die meisten Anhänge aus dem alten Forum wurden übernommen. Ein paar Hinweise zum Start: Altes Konto: Dein Benutzername wurde übernommen, das Passwort wurde zurückgesetzt. Nutze „Passwort vergessen", um ein neues zu wählen. Avatare: wurden übernommen, wo die Dateien noch in der alten Sicherung vorhanden waren. Anhänge: Die meisten Anhänge wurden übernommen; einige sehr alte Dateien fehlen leider in der Sicherung. Falls etwas fehlt oder nicht stimmt, melde dich hier – wir helfen gerne. Viel Spaß und bis bald! Das Audiograbber-Team
  • VISTA-kompatibel? (Auch Win7!)

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    R
    Jetzt steig schon auf Win 7 um Win 7 ist das Beste was momentan zu haben ist (außer Apple) :DD Wo xP flüssig lief läuft 7 sooogeil _____
  • Wunschliste

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    G
    Mittlerweile weiß ich, dass VB2 und Joint Stereo die beste Einstellung darstellt. Diese Information könnte man mit entsprechenden Quellen mit in die Anleitung packen. Das ist alles schon in den  Audiograbber in vier Schritten beschrieben.
  • Audiograbber in vier Schritten

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    S
    Sollte jetzt noch eine Frage offen sein: Wozu ist das Forum sonst da? Aber bitte: Zuerst die Häufigen Fragen durchsuchen. Eventuell auch die Forensuche bemühen, ob die Frage nicht bereits beantwortet wurde. Bei der Fragestellung bitte auch ein paar Angaben zum System machen und einen aussagekräftigen Titel wählen. Eventuell das Ganze mit Screenshots garnieren.
  • CDs mit Kopierschutz

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    D
    Ergänzend dazu möchte ich für Interessierte mal meine (überarbeitete) Stellungnahme ablichten, die ich vor längerer Zeit mal verfaßt habe: Die fraglichen Punkte des UrhG 2003 gliedern sich im wesentlichen in 3 Teile, die danach logisch zusammengesetzt werden müssen: §53 UrhG - die ugs "Privatkopie" (neu geregelt)   hier auch die Abänderung des Vermittlungsausschusses (offensichtliche rechtswidrige Quellen...) § 95a UrhG - Schutz technischer Maßnahmen (neu geregelt) § 108b Eingriff in derartige Schutzsysteme (neu geregelt) und Strafbestimmungen. Also der Reihe nach: § 53 regelt die "Privatkopie". Das Gesetz verwendet natürlich nicht diesen Terminus, aber ich versuchs ja auch so zu schreiben, daß es anschaulich ist. Diverse Passagen wurden neu geregelt, der Volltext lautet: §53 UrhG: (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeldlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt. Interessant und für passionierte Sauger brisant wird die Änderung des Vermittlungsausschusses wegen den offensichtlich rechtswidrigen Quellen. Verboten ist eine Privatkopie, wenn das Ausgangsmaterial aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" stammt. Dazu möchte ich mich ein wenig verbreitern, auch wenn es für Audiograbber direkt nicht so interessant ist: Die CDU/CSU brachte ursprünglich die Forderung ein, den Paragraphen so zu formulieren, daß die Privatkopie erlaubt ist, wenn das Ausgangsmaterial aus legaler Quelle stammt. Was sich für manche im Moment anhören mag, als wäre es das Gleiche, ist ein gewaltiger Unterschied. Die Industrie fordert schon länger, in einem zweiten Schritt das Gesetz auf diese Formulierung zu ändern. Es bedeutet, daß seit Inkrafttreten nicht nur das Anbieten, sondern auch (neu) das Downloaden illegal und strafbar sein wird - allerdings vorerst nur, wenn es geradezu auffallend ist, daß es sich um eine illegale Quelle handelt. Wer also auf einer Homepage, die einen halbwegs seriösen Eindruck macht, gegen Bezahlung Musik herunterlädt, wird sich wohl kaum strafbar machen können - auch wenn es sich um Raubkopien handelt. Immer natürlich vorausgesetzt, der Nutzer wußte zu dem Zeitpunkt nichts davon. Ein Kazaa-Download, und wie die Dienste alle heißen, ist aber mit Sicherheit illegal. Die ganze Regelung ist aber sehr schwammig. Dezidierte Aussagen sind nicht zu finden, wie danach auf Benutzer gegriffen wird, ist auch völlig offen - das würde uns hier ins Datenschutzgesetz usw. führen und den Rahmen sprengen. Diesbezüglich kann ich den Artikel in der c't Nr. 15 2003, S. 88 empfehlen. Brisant wird es jetzt. Die Privatkopie ist zwar erlaubt (lassen wir mal den den einschlägigen Kreisen großartig gefeierten Vermittlungsausschuß beiseite), in §95a gehts aber richtig zur Sache: *§95a UrhG (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen Gesetz geschütztes Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen. (2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzzieles sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird. (3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern. (...) Was heißt also dieser Hammerabsatz? Abs 1. in der Kurzfassung: Jedwede Umgehung eines Kopierschutzes ist verboten. Abs 3 liefert die Erklärung für das rigide Vorgehen im Forum gegen derartige Beiträge: Audiograbber hatte derartige Kopierschutz-Routinen, sie wurden aber entfernt. Unbeschadet dessen: Abgestellt wird noch immer auf eine Funktion zur Umgehung, für die geworben wird, sofern das Gesamtwerk (das ganze Programm), siehe Abs 3. Zi 2 u 3, "abgesehen von der Umgehung... nur einen beschränkten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen hat und "hauptsächlich dazu entworfen,... wird, um die Umgehung... zu ermöglichen oder zu erleichtern." Zusammenfassung: Der Vertrieb, die Bewerbung, etc. von Möglichkeiten, aber auch die Anleitung zur Umgehung eines Kopierschutzes ist verboten. Die ugs. "Privatkopie" von Datenträgern ist erlaubt, die Umgehung eines Kopierschutzes jedenfalls verboten. Das bedeutet, daß es von kopiergeschützten Datenträgern auch keine legale Privatkopie geben kann! Kommen wir damit noch zum letzten Teil, wobei ich § 108b nicht mehr im Wortlaut zitieren werde. Das Abtippen ist mir zu viel Arbeit, und wer sich wirklich dafür interessiert, findet die entsprechenden Stellen in diversen Publikationen des deutschen Bundestages (insb. Drucksache 271/03). User, die gegen §95a verstoßen, müssen im schlimmsten Fall mit Haft bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe rechnen. Aus diesem Grund werden alle Fragen und Anleitungen - völlig gleichgültig, ob von irgendjemandem angefordert oder aus eigenem Antrieb verfaßt, von uns gelöscht. Christof Heinzle
  • Musik aus Video extrahieren

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    M
    Was ich alles ergoogelt hatte, war im Endeffekt nicht brauchbar. Ich hatte gehofft hier jemanden zu finden, der so was schon mal durchgeführt hat. Na dann mal schauen was Anlage abspielt und bei Microaufnahme übrigbleibt.
  • "aus Datei erstellen.." Problem

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    S
    Hallo, ich verwende Audiograbber schon lange und lese immer erste mehrere CDs aus als Wave Datei (nicht in Unterordner), bevor ich die dann umwandele. Das ging bisher immer gut, aber jetzt hatte ich das Problem, dass ein paar MP3s nicht in den richtigen Ordner verschoben wurden. Und noch seltsamer: bei einem Lied war der Interpret und Album falsch (von einer ebenfalls umgewandelten CD). Ich habe die 2 CDs dann nochmal gemacht, und es wurden wieder 2 MP3s nicht in die Ordner verschoben. Hat das irgendwer schon mal das gleiche Problem gehabt? (edit) Trotz restart des Rechners immer noch das gleiche Problem. Ich habe bisher folgendes rausgefunden: Einige der erzeugten Wave-Dateien scheinen keine Informationen über Titel, Album und Interpret zu haben. Als  MP3-Tag Titel wird der Name der Datei genommen, Album und Interpret scheinen einfach die letzten Werte zu sein. Weil Interpret und Album unbekannt sind, wird die Datei nicht verschoben, sondern bleibt da, wo die Wave Dateien stehen. Meldung beim Grabben war immer "Kopiervorgang erfolgreich". Wenn ich den gleichen Titel nochmal als Wave-Datei grabbe, funktioniert das Unwandeln richtig. Bisher war ich ja überzeugter Audiograbber Nutzer, aber das erschüttert mein Vertrauen schon.
  • AG unter Windows 8

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    S
    In der Regel läuft Audiograbber auch unter Win 8 64 Bit. Warum es in deinem Fall nicht geht, weiss ich leider auch nicht. 
  • Back for good

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    S
    Nach einer längeren Auszeit aufgrund von Spam-Attacken ist das deutsche Audiograbber-Forum ab sofort wieder voll online. Während der Lesezugriff immer möglich war, war die Registrierung und der Login vorübergehend deaktiviert. Nun ist auch das wieder möglich. Das Forum läuft jetzt mit den neuesten Sicherheitspatches für unsere Forenversion - hoffen wir, dass es hilft Happy posting! Hinweis: Im Zuge der Aufräumarbeiten haben wir viele Spam-Accounts aus dem Forum gelöscht. Dabei haben wir möglicherweise auch den einen oder anderen "echten" User erwischt. Falls dein Login also nicht mehr funktionieren sollte, bitte ich Dich, dich erneut zu Registrieren. Danke für Dein Verständnis!
  • Wav Dateien

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    Allgemeine Einstellungen > Dateinamen > Unterverzeichnisse Häckchen bei "Nur für MP3 und WMA benutzen" entfernen.
  • WAV nachträglich in MP3 umwandeln

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    Ja
  • lame aktualisieren

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    Wenn Du im Changelog der aktuellen Version nichts findest, was Dich bzw. Deine Anforderungen an den Encoder betrifft, lohnt sich ein umstieg nicht. Aber wenn Du darauf bestehst, musst Du nur die aktuelle Version herunterladen und dort speichern, wo der derzeitige Encoder liegt. Ohne Kenntnis Deines Betriebssystems kann ich Dir aber nicht sagen, wo das ist.
  • Audiograbber bei Neuinstallation

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    G
    Suche im Windows Explorer nach der audiograbber.ini und sichere diese. Wenn Du neu installiert hast, installierst Du den Audiograbber, suchst wieder nach der audiograbber.ini und ersetzt diese durch Deine Sicherung. Wenn, was ich bei Windows 7 vermute, die audiograbber.ini im VirtualStore abgelegt ist, wirst Du sie nicht finden, da dieser nicht für die Suche indiziert wird. Du wirst nur die audiograbber.ini im Programmverzeichnis finden, welche aber Deine persönlichen Einstellungen nicht enthält. Halte Dich besser an den gleich darunter stehenden Beitrag von Masche im oben erwähnten Link und sichere die audiograbber.ini (und eventuell auch noch die Auto.Tim) über den Knopf "Kompatibilitätsdateien". Du musst das gegebenenfalls bei jedem Benutzerkonto, wenn Du verschiedene hast, wiederholen. Hast Du dann Audiograbber wieder installiert, kopierst Du die  audiograbber.ini (und eventuell auch noch die Auto.Tim) wieder zurück in den VirtualStore.
  • Unterbrechung bei zusammenhängenden Stücken

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    Was Du willst, nennt sich gapless playback (deutsch:lückenlose wiedergabe) und wird laut ursprünglichem Standard vom mp3-Format nicht unterstützt. Es liegt also nicht am Audiograbber, sondern an den mp3s. Genau genommen liegt es allerdings heutzutage nur noch am Player. Hintergrund: Das mp3-Format ist nicht gapless-fähig. Die Datei muss immer mit einem kompletten Frame (das ist quasi eine Zeiteinheit beim Abspielen) enden. Ist der letzte Frame unvollständig, wird er mit Stille aufgefüllt. Das ist die Stille zwischen den Liedern. Bei manchen Playern kommt noch mehr Stille hinzu, da sie die nächste Datei nicht im voraus speichern und so Zeit "verlieren". Lösung: Aktuelle Encoder (ich vermute, Du hast das LAME PlugIn installiert) schreiben die tatsächliche Spieldauer in den mp3-Header. Der Player kann diese Information auslesen, entfernt enpsrechend die Stille und spielt die Titel lückenlos ab. Dumm nur, daß diese nachträglich gefundene Möglichkeit des gapless Playback nicht von allen Playern unterstützt wird. Bei den Hardware-Playern können es die aktuelleren iPods. Bei den Software-Playern wären da Winamp, foobar2000 und natürlich iTunes zu nennen. Manche Hardware-Player lassen sich mit Hilfe der alternativen Firmware "RockBox" gaples-fähig machen (wobei man allerdings meines Wissens die Garantie verwirkt). Alternative: Komplette CD am Stück grabben. Mit CueSheets kann man dann auch zwischen den Tracks springen. Wird aber wiederum nur von Software-Playern unterstützt. Meiner Meinung nach keine praktikable Lösung.
  • messagebox anzeigen lassen bei Aspi Fehler?

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    S
    Was bringt es Dir, daß Dir der Audiograbber "eigentlich ganz gut gefällt", wenn er Dir keine verlässlichen Informationen liefert, ob der Auslesevorgang fehlerfrei war? Das macht ExactAudioCopy bisher noch am besten. Ich behaupte ja nicht, daß es nicht möglich ist, mit dem Audiograbber eine CD fehlerfrei auszulesen. Aber alleine die fehlende Offset-Korrektur haben (was CDs angeht) den Audiograbber für mich uninteressant gemacht. Genau genommen betätige ich mich mittlerweile schon länger als Forenmoderator als ich den Audiograbber je benutzt habe...
  • Lokale freedb - Auswahl bei Mehrfachtreffern?

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    F
    hmm...komisch ist nur, dass, wenn ich entsprechende CD über die Online-Freedb "abfrage" ich nur das korrekte Ergebnis angezeigt bekomme. Die lokale liefert von vornherein falsche Ergebnisse...
  • Finde LameENC nicht als Encoder

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    G
    Problem hat sich erledigt. Hab das 32bit Plugin genommen und dann hats ohne Murren funktioniert.
  • Systemfehler

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    G
    Vielleicht hat das mit Deinen Installationsversuchen von Lame zu tun.
  • Lame

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    G
    Beim Doppelklick auf lame blitzt nur kurz ein Fenster auf, ansonsten geschieht jedoch nichts. Das hätte ich auch so erwartet, denn lame ist nicht dazu da, angeklickt zu werden. Habe schon zig Mal lame installiert, es erscheint jedoch als interner encoder nicht! Kannst Du mal genau erklären, ***wie ** * Du lame "installiert" hast?
  • Kann dateien der gerippten CD nicht finden

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    G
    Wenn ich diesen Pfad im Windows Explorer öffne, finde ich nur die Programmdateien von Audiograbber und keine von meine gerippten Dateien. Wenn Du im Windows Explorer im Programmverzeichnis bist, solltest Du einen neuen Knopf "Kompatibilitätsdateien" unter der Menüzeile vorfinden. Wenn Du den klickst, landest Du bei Deinen gerippten Dateien. Das ist keine Zauberei sondern einfach "VirtualStore".