CD nicht zu grabben
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Ich habe eine kopiergeschützte CD, die ich nicht mit Audiograbber auslesen kann. Ist der Kopierschutz der CD so gut ;-( ?
Oder kann es noch andere Möglichkeit geben. Audiograbber liest noch nicht einmal etwas aus. Die CD wird auch von zwei Rechnern nicht als solche erkannt!
Dirk
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Das Umgehen eines Kopierschutzes ist illegal (§ 95a UrhG), und ich darf daher zum digitalen Auslesen einer solchen keine weiteren Kommentare abgeben.
Inwieweit eine Aufnahme auf analogem Wege, etwa über das Line-In - Modul verboten ist, ist derzeit noch strittig.
Christof
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Leider liegst Du da falsch Dirk. Seit neuestem ist das Umgehen des Kopierschutzes verboten, auch wenn es sich um eine legale Privatkopie handelt! Du darfst Dir also in Zukunft keine MP3-Kopie fürs Auto machen, wenn auf der CD draufsteht, dass diese kopiergeschützt ist.
Traurig aber wahr, es bleibt abzuwarten, ob sich die Musikindustrie bei diesem Machtkampf wirklich durchsetzt oder ob sie sich damit ins eigene Fleisch schneidet (sprich ihre Kunden noch mehr verärgert als sie es ohnehin schon tut).
Spunky
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So siehts aus.
Audio-CD Kopierschutze (plural? :P) gibt es ja veschiedene.
Mein CD-Brenner (LiteOn) hat kürzlich eine CD (Goldfrapp - Black Cherry) trotzdem grabben lassen ... also ist der Kopierschutz wohl doch nicht so gut* .... oder habe ich damit den Kopierschutz schon illegalerweise umgangen ???*: im CD-Rom Laufwerk ging es allerdings nicht.
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Gute Frage, was die Pluralform von Kopierschutz ist. Nennen wir es "Verstöße gegen den RedBook-Standard", dann paßts. ;D
Mit dem Auslesen in einem bestimmten Laufwerk, wo dies scheinbar ohne Probleme funktioniert, hast Du den Schutz bereits umgangen. Da kommt wieder der alte leidige Diskussionspunkt, was denn nun "wirksame technische Maßnahmen" sind. Ich werde mal eine Kopierschutz-FAQ schreiben, wo ich darauf ein wenig eingehe.
Christof
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Audio-CD Kopierschutze (plural? :P) gibt es ja veschiedene.
Kopierschutz ist Kopierschutz. Das Verfahren über das er implementiert wird, ist jedoch unterschiedlich. Insofern wären die Termini "Kopierschutz-Verfahren" oder "Kopierschutz-Varianten" trefflicher. Damit erledigt sich auch die Frage nach dem Plural des Wortes "Schutz", den es afaik offiziell nicht gibt.
jb
P.S.: Es lebe der Bindestrich!
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oder habe ich damit den Kopierschutz schon illegalerweise umgangen?
Ja. Der Kopierschutz besteht nicht nur durch technische Veränderungen an der Dateistruktur der CD. Bereits durch den visuellen Hinweis, der an der Verpackung angebracht ist, besteht juristisch betrachtet das Kopierverbot.
/jb
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