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Audiograbber

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Muss wieder 5 x gezahlt werden?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Verschoben aufgrund § 95a UrhG 2003
10 Beiträge 4 Kommentatoren 83 Aufrufe
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Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • kellerK
    kellerK
    keller
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Liegt ein Urheberrechtsverstoß vor, wenn man einen Titel zieht, den man ohnehin als legale Bandaufnahme sein eigen nennt?"

    Damit könnte man der Industrie (wie auch schon MS) und industriellen Gaunern mal vorhalten kann, dass die 5 Lizenzen "cashen", obwohl sie nur 1 x geliefert haben.

    Wenn ich mir zB von der Band CCR die Titel runterziehe, dann sind das jene, die ich auf Vinyl schon massenhaft gekauft hatte und voll bezahlt hatte.

    Viele Titel auf CD und Vinyl - die ich ganz korrekt gekauft habe - wiederholen sich zwangsläufig. Zum Teil habe ich auf verschiedene Mieden den selben Titel insgesamt 5 x

    Ich hab - meiner Meinung nach - die Lizenz 5 x bezahlt, aber nur 1 x erhalten. Da könnte ich mich doch auch begaunert fühlen? Richtig?

    1 Antwort Letzte Antwort
    0
    • D
      D
      deleted
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Nein, leider nicht ganz:
      Was Du gekaufst hast, war nicht die Hörlizenz für die Lieder, sondern der Datenträger, mit dem untrennbar verbunden, juristisch gesehen als Gesamtsache, mehrmals die gleichen Songs enthalten waren.

      Die Idee ist nicht schlecht, aber Du bist damit auf dem Holzweg, da Dir bei jedem Datenträger frei stand, ihn zu erwerben oder es bleiben zu lassen!

      Tja, so sprechen nunmal die Juristen. 😉
      Trotzdem, ich weiß was Du meinst - keine Sorge.

      Inwiefern die Argumentation, man habe die Titel ja gekauft, also dürfe man sie auch herunterladen, zulässig ist, bin ich mir mehr als unsicher. Ich würde es eher ablehnen.

      Christof

      1 Antwort Letzte Antwort
      0
      • S
        S
        spunky
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Passt zwar nicht ganz zum Thema, aber ich poste es trotzdem mal hierein.

        Darf ich eigentlich von ausgeliehenen CD's von der Bücherei eine Kopie für den (ausschliesslich) privaten Gebrauch machen? Ist das rechtlich ok oder auch illegal?

        Spunky

        1 Antwort Letzte Antwort
        0
        • D
          D
          deleted
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Boah. Gute Frage.
          Nach dem EU-Richtlinienentwurf würde es einzig und alleine von der Kennzeichnung abhängen. Ist die CD als nur für den Verleih gekennzeichnet, ist es streng genommen nicht legal.
          Ist es eine nornale CD, die nur Bibliotheksetiketten etc. enthält, ist das zu wenig - die Privatkopie wäre erlaubt.

          Gruß, Christof

          1 Antwort Letzte Antwort
          0
          • S
            S
            spunky
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Alles was man in der Bücherei findet ist ja nur zum Verleih gedacht, bzw. machnmal sind es sogar nur Präsenzexemplare, die man ausschließlich in der Bücherei anhören darf.

            Andererseits stehen in der Bücherei auch Kopiergeräte rum, wenn sich jemand von einem Buch mal schnell ne Seite kopieren will.

            Soweit ich weis, sind auf den CD's nur Etiketten der Bücherei zwecks Sortierung etc.. Muss ich mal genau gucken, ob da was anderes noch draufsteht. Wenn nicht - super Sache 😎

            Spunky

            1 Antwort Letzte Antwort
            0
            • W
              W
              weingeist
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Gilt jenes Gesetz eigentlich immer noch, dass man bis zu 5 Kopien an seine besten "Freunde" und verwandten verteilen darf?

              War glaub zumindest in der Schweiz so...
              Weiss da jemand genaueres?

              Gruss
              Weingeist

              1 Antwort Letzte Antwort
              0
              • D
                D
                deleted
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Eieieiei.... ;D
                Na dann wollen wir mal ein wenig Aufklärungsarbeit leisten.

                1.) Ein solches Gesetz hat es nie gegeben!

                2.) Wohl war im Urheberrechtsgesetz erlaubt, bis zu 5 Privatkopien anzufertigen, wobei dann deutsche Gerichte mit Hinweis darauf eine Grundsatzentscheidung fällten, wonach das "im Umfang beschränkte Weitergeben an Familienmitglieder und Freunde" ebenfalls darunter falle.
                Aus dieser Entscheidung wurde im Laufe der Zeit das hartnäckige Gerücht, das es ein Gesetz gebe usw. An der Verbreitung dieses Unsinns haben Massenzeitschriften für Computertechnik (als da wären Computerbild, PCPraxis, Chip - erstaunlicherweise nicht PCgo!) maßgebend mitgewirkt.

                3.) Und wo gibt es dieses "Gesetz"? Nur in Deutschland! Die österreichische Judikatur hat sich aber gerne an die deutsche angelehnt. Aber wenn es eine Justiz gibt, die sich darum auch nur einen Pfifferling geschert hat, dann war das die ;D eidgenössische Kantönligerichtsbarkeit ;D (nimms nicht persönlich, aber das mußte sein! ;D).

                Also, da ist etwas Vorsicht angebracht. Diese Zeitschriften erscheinen in mehreren Ländern, die Leute reden es nach... und auf einmal gibt es schweizer und österreichische Gesetze, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt.

                Gruß, Christof

                1 Antwort Letzte Antwort
                0
                • W
                  W
                  weingeist
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  So so...

                  eidgenössische Kantönligerichtsbarkeit

                  Aber immerhin funktioniert unserer Gerichtsapparat relativ schnell und effizient, ganz im Gegensatz zu unserem lieben Nachbar, dem grossen Kanton. Von wem spreche ich wohl? Ja genau Deutschland!

                  Wenn du bei uns mit etwas vor gericht gehts, zum Beispiel mit Lieferanten, kunden dem Staat oder sonst etwas, hast du ne gute Chance ohne 10 Jahre Rechtsstreit bis zum Obergericht vorzustossen! Geht sehr zügig! Mach des mal in Deutschland, da kann es sich ein KMU gar ned erlauben vor gericht zu gehen, wird ziemlich sicher seeeehr teuer und die mühlen laufen seeeehr langsam. Wenn du noch als ausländischer Unternehmer kommst, kannst du gleich einpacken.

                  Habs nicht persönlich genommen, wollte nur unsere Justiz ein wenig in Schutz nehmen... Zu Recht glaube ich 😉

                  Und du sagst ja, in österreich gibts sowas auch ned, Also haben sie sich auch nen pfifferling darum geschert g 😛

                  Gruss
                  Weingeist - Der mit der kantönligerichtsbarkeit eigentlich ganz zufrieden ist...

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  0
                  • D
                    D
                    deleted
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich will mal nicht allzusehr vom Thema abgleiten.
                    Ehrlich gesagt, es gibt zwei Sachen an der schweizer Gerichtsbarkeit, die ich bemerkenswert finde.
                    1.) finde ich sehr positiv: Den Zahlungsbefehl. Kürzt Verfahren und Exekution enorm ab, gibt es bei uns leider nicht. Wird aber schon seit längerem diskutiert, es von Euch abzukupfern.
                    2.) Eigene Zivilprozeßordnung für jeden Kanton: Da stehen mir die Haare zu Berge. Aber bemerkenswert ist es.

                    Tja, und zur Verfahrensdauer... In Österreich gibt es Fälle, da kommt man auch in einem Jahr zum OGH. Wer das Gegenbeispiel sehen will, der möge zum Bezirksgericht Feldkirch gehen und sich die Akte C1439/00x mit dem Schubkarren abholen. Herzliche Grüße an dieser Stelle an den langsamsten Richter der Welt. Ja Herr Spiegel, sie meine ich! Schade, daß er es nicht liest. ::)

                    Es gibt in jedem Staat beide Seiten der Medaille. Wenn ich ein wenig suchen würde, wäre sicher auch in der Schweiz etwas aus der Kategorie "ewiges Verfahren" zu finden. So lange es nicht so krass ist wie in Italien... ;D (durchschnittliches Verfahren: 11 Jahre 🐵

                    So, genug Juristenkram.
                    Gruß, Christof

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • W
                      W
                      weingeist
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Dazu sage ich nur: Ausnahmen bestätigen die Regel! ;D ;D ;D
                      he he he, gibts natürlich auch in der Schweiz, aber der grosse D-Schnitt ist sicher massiv tiefer als in unseren Nachbarländer... 😎 😛

                      1 Antwort Letzte Antwort
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