audiograbber.de bald offline?
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Bedeutet doch aber, dass die LineIn-Aufnahme kein Thema sein dürfte, denn da verändert sich ja nix. Ob die CD kopiergeschützt ist oder nicht merke ich überhaupt nicht. Die Frage ist, ob man einem Richter glaubhaft machen kann, dass man seine CD’s immer so kopiert. Oder sehe ich das falsch?
Hmm, der Argumentation kann ich folgen, da hast Du wohl recht. Das zweite, was Du ansprichst, ist in der Tat das Beweisproblem - aber das hast Du immer, auch beim einfachsten Prozeß. Es heißt nur Beweislast, aber etwas beweisen müssen, ist immer schwer - und gerade in dem Fall könnte das reichlich heikel werden.
Das wundert mich. Aber super, wäre ja toll wenn die Funktionen erhalten blieben
Ich war selber sehr erstaunt, als ich diesen Ausschlußparagraphen gelesen habe, und hoffe sehr, nicht etwas hineininterpretiert zu haben, was nicht drinsteht... (Habermas, "Erkenntnisleitende Interessen" - sehr guter Aufsatz. Lesenswert für Interessierte). Solange ich den Volltext nicht hatte, war ich der Hardliner, der gesagt hat, daß das Zeug raus muß. Jetzt sehe ich es etwas differenzierter.
Das wird in der Tat nicht zu vermeiden sein. Praktisch gesehen gibt es aber zig Varianten das zu formulieren. D.h. es kommt jede Menge Arbeit auf uns zu, ständig die Beiträge zu editieren.
Das glaube ich kaum. Editieren müssen wir nur, wenn schon explizit auf eine Funktion hingewiesen wird. Ansonsten heißt die Antwort:
"Im Hinblick auf § 95a UrhG kann ich diese Frage nicht kommentieren. Das Thema wurde geschlossen."Gruß, Christof
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*Im groben durchgesehen ist mir eines aufgefallen: Das Umgehen eines Kopierschutzes ist auf jeden Fall verboten und steht nicht im Zusammenhang mit der erlaubten (oder auch nicht mehr erlaubten) Privatkopie. Ich ziehe daher die Kernaussage meines vorherigen Posts zurück!
*Meine Rede.
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Bevor ich es vergesse: Jemand, der sich einen "neuen" Audiograbber kauft, mit dieser Funktion enthaltenderweise, und über kopiergeschützte CDs verfügt, dürfte ein Argumentationsproblem haben, denn man könnte implizieren, daß er diese Software kaufte, um kopiergeschützte CDs kopieren zu können.
Jemand, der seit längerem Audiograbber einsetzte, der noch nicht diese Routinen enthielt, dürfte argumentativ besser dastehen....
Just my 2 %
Spannend fand ich die Rechtfertigungsversuche diverser User auf meine Posts hin....
Jürgen S.
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Falls Du auf meine Postings anspielst: ich halte sie nicht für "Rechtfertigungsversuche" und auch nach- wie vor für grundsätzlich richtig. Soweit ich das sehen konnte, hat Christof von dem was ich gesagt habe nichts wirklich widerlegt bzw. dem widersprochen.
Fazit war doch wohl, dass das ganze recht schwammig ist, und nach- wie vor nicht klar ist, was Kopierschutz ist und was nicht. Dabei ist Christof vom schlimmsten Fall ausgegangen und hat den Begriff "Kopierschutz" so weit wie möglich ausgelegt. -
Ich empfehle hierzu die Lektüre folgenden FAQs, insbesondere Punkt 4.
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Erstmal ist das alles auch nur Interpretation - womöglich aber Interpretation von Leuten mit mehr Sachverstand, als ich es habe. Trotzdem zitiere ich mal:
Zitat:
"Nur eine absolut unfähige technische wirksame Maßnahme, die bspw. durch den Nutzer nicht einmal bemerkt wird, wenn er Kopien vornimmt, wäre somit nicht wirksam."
Ich als Nutzer von Plextor oder LiteOn-Laufwerken (und LiteOn ist durchaus ziemlich verbreitet) bemerke zumindest bei einigen Audio-Kopierschutzverfahren nichts davon - erst recht nicht, wenn der Grabber ganz allgemein ein wenig fehlertolerant programmiert ist (wie man das von jedem guten Grabber erwarten sollte).Edit: ok, ich habe noch etwas weitergelesen - Punkt 7 wird nochmal sehr eindeutig - der Ersteller der FAQ sagt letztendlich, dass alles was als kopiergeschützt gekennzeichnet ist und sich unter irgendwelchen Umständen irgendwo nicht kopieren lässt, auch nicht kopiert werden darf. Interessante Interpretation. Aber s.u.
Wie dem auch sei, ging es hier aber sowieso nicht darum, ob ich mich als Privatnutzer beim Kopieren von angeblich kopiergeschützten Silberscheiben (die ich persönlich eh grundsätzlich nicht kaufe - also auch nicht in die Verlegenheit komme, sie für den MP3-Player oder für eine Reparaturkopie für's Autoradio rippen zu müssen - noch gibt es zum Glück genug echte CDs, und der Mainstream dudelt eh den ganzen Tag im Radio) zivilrechtlich haftbar mache, sondern um die Auswirkungen auf die Distribution von Audiograbber - denn was jeder für sich zu Hause macht, ist an dieser Stelle eigentlich irrelevant.
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Zunächst, da gebe ich Dir recht, geht es darum, ob Audiograbber weiterhin verkauft werden kann. So wie er zur Zeit ist, sicher nicht.
Zum anderen, wenn Du ein Plextor oder Liteon Laufwerk hast, mit dem Du diese Kopierschutzverfahren umgehen kannst, sind das auch Mittel zur Umgehung desselben. Nachdem jedoch immer mehr kopiergeschützte CDs mit entsprechenden Vermerken verkauft werden, läufst Du irgendwann mal in das Problem hinein, und dann kannst Du Dich damit NICHT herausreden. Selbst die remastered Auflagen von Jethro Tull's CD Katalog kommen mittlerweile mit Kopierschutz. Und das ist beileibe kein Mainstream.
Wenn Du aber keine kopiergeschützten CDs hast oder kaufst, wo ist dann Dein Problem???
Nur mal so zwischendrin gefragt. Und ich denke, daß der Gesetzgeber da ziemlich eindeutig ist. Du kannst übrigens Dich NICHT auf den Standpunkt stellen, daß Du nicht wußtest, daß zum einen die CD kopiergeschützt ist und zum anderen Deine Software (Ein Wunder, ein Wunder) einen Kopierschutz, von dem Du nichts weißt, entfernt.
Es wird sich zeigen, was die Urteilssprechung in diesem Zusammenhang noch an interessanten Ergebnissen bringen wird, "Recht"sprechung möchte ich eigentlich nicht sagen, denn man bekommt vor Gericht immer ein Urteil, aber ab und zu nicht wirklich Recht.
Jürgen S.
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interessanter text (wenn auch extrem lange und ein wenig anspruchsvoller):
thema: ist ein kopierschutz ein legales mittel?
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/03-07/index.php3?seite=6 -
....Gemeint ist die Fragestellung, inwieweit die Musikindustrie bei ihrem Versuch, durch Installation von Kopierschutzvorrichtungen auf Musik-CDs die Anfertigung von Kopien zu unterbinden, übersieht, dass hierin möglicherweise ein strafbares Vorgehen liegt.
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Es ist daher grundsätzlich festzustellen, dass bei den heute mehrheitlich eingesetzten Kopierschutzverfahren technisch kein Unterschied zwischen "Kopiersperre" und "Abspielsperre in PC-Laufwerken" besteht.
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Die strafrechtliche Relevanz von Kopierschutzmaßnahmen auf Audio-CDs findet ihren Ausgangspunkt in einer auf den ersten Blick recht unscheinbaren Norm des Strafgesetzbuchs, der sogenannten Datenveränderung gemäß § 303a StGB. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer "...rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert."
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dass der vereitelte Zugriff auf die Musikstücke einer CD möglicherweise ein rechtswidriges Unterdrücken von Daten im Sinne des § 303a StGB darstellt.
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dass der Tatbestand des § 303a StGB zumindest dann erfüllt ist, wenn dem Erwerber einer Musik-CD ein Anspruch auf ungehinderte Nutzung der CD bzw. ein Recht auf Anfertigung einer oder mehrerer Kopien zusteht.
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dass auch im Hinblick auf die künftige Rechtslage die deutlich gewichtigeren Argumente für den Fortbestand des Rechts auf Privatkopie streiten.
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Im Ergebnis bleibt somit festzuhalten, dass die Verwendung von Kopierschutzvorrichtungen auf Audio-CDs den Tatbestand des § 303a StGB erfüllt. Mit dieser Feststellung ist jedoch noch kein abschließendes Urteil darüber gefällt, ob letztlich auch ein strafbares Verhalten vorliegt. Es stellt sich weiterhin die Frage nach der Rechtswidrigkeit bzw. dem eventuellen Vorliegen von Rechtfertigungsgründen, die die durch die Erfüllung des Tatbestandes indizierte Rechtswidrigkeit kompensieren.
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Auch eine Einwilligung der CD-Käufer in die Verletzung der eigenen Rechtsgüter kommt hier nicht in Betracht.
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Daneben stellt sich aber auch die Frage, inwieweit von einer selbstbestimmten Einwilligung frei von Willensmängeln ausgegangen werden kann, wenn beim Kauf einer CD dem Käufer die Inkaufnahme eines Kopierschutzes geradezu aufgezwungen wird.
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**Festzuhalten bleibt jedoch das Ergebnis, dass der vom Gesetzgeber geplante Schutz von Kopiersperren; zumindest im Hinblick auf kopiergeschützte Audio-CDs; in seiner aktuellen Ausgestaltung am geltenden Strafrecht scheitert. **Sehr interessanter Artikel den start78 gepostet hat. Hast Du Dich da schon durchgeackert, Christof?
Spunky
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Jetzt wollte ich Dich gerade fragen, wieso Du den Thread verschoben hast.
Aber mal kurz drüber nachgedacht, alles klar! Man muss den Herren von der Musikindustrie unsere Rettungsversuche der Fehlerkorrektur von AG ja nicht auf die Nase binden ;D
Was hälts Du davon, wenn wir den Thread hier nun als Sammelstelle benutzen, was das Thema Kopierschutz angeht (quasi für uns 3)? Mit Fragen und Antworten zum Thema, wie muss man was formulieren usw..
Spunky
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